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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tourist Guides Zöhrer OG

Informationspflicht laut E-Commerce Gesetz § 5 Abs. 1

Firmenname: Tourist Guides Zöhrer OG
Straße: Hauptplatz 23
PLZ / Ort: 8160 Weiz
Gewerberechtl. Geschäftsführer: Barbara Zöhrer
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Freizeitbetriebe
UID: ATU 66982768
Gründung im Jahr: 2004
T +43 664 8318994
M office@tourist-guides.at
Bankverbindung: Volksbank Steiermark Mitte AG
Kontonummer: IBAN: AT96 4477 0337 6266 0000
Bankleitzahl: BIC: VBOEATWWGRA

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschluss für Führungen
Für alle Führungen der Tourist Guides Zöhrer OG gilt, dass eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung übernommen werden kann.

Zustandekommen des Führungsauftrages
Nach Bestellung einer Führung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail, SMS oder Whatsapp). Mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung gilt die Buchung als fixiert und der Auftrag als zustande gekommen. Ebenfalls gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.

Änderungen des Auftrages
Änderungen der laut Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten sind zeitgerecht bekannt zu geben. Wurde für die Führung mehr als ein Guide bestellt und erfolgt bei etwaiger Änderung der Personenzahl keine zeitgerechte Reduzierung der Guide-Anzahl (siehe Stornobedingungen), so wird die bestellte und in der Auftragsbestätigung fixierte Anzahl der Guides in Rechnung gestellt.

Verhinderung des Guides
Wir verpflichten uns, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung des in der Auftragsbestätigung genannten Guides für einen fachlich gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Der Auftraggeber wird nach Möglichkeit vorher darüber informiert.

Gruppengröße
Die Gruppe sollte bei Stadtspaziergängen die empfohlene Gruppengröße von 35 Personen pro Guide nach Möglichkeit nicht überschreiten.

Stornobedingungen
Bei Stornierung einer Leistung bis 7 Tage vor dem Führungstermin keine Stornogebühr, bei Storno ab 7 Tage bis 2 Tage vor der Leistung werden 50 % des Gesamtbetrages, später oder am selben Tag bzw. bei Nichterscheinen der Gruppe oder Nichtzustandekommen der Führung aus Gründen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.Die Stornogebühren verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.

Umbuchung
Bei Umbuchungen innerhalb der Stornofrist werden € 30,- Manipulationsgebühr pro Guide/Tour in Rechnung gestellt.

Verspätung der Gruppe
Der Guide wartet am vereinbarten Treffpunkt bis 45 Minuten nach der vereinbarten Führungs-Beginnzeit. Bei vorhersehbarer Verspätung ersuchen wir Sie, den jeweiligen Guide unter seiner Mobiltelefonnummer (siehe Auftragsbestätigung) zu verständigen. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung in vollem Zeitumfang. Eine mögliche Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit des Guides ab und wird gemäß den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.

Verspätung des Guides
Verspätet sich der Guide (was unter besonders widrigen Umständen passieren kann), bitten wir um Rückruf beim jeweiligen Guide (Mobiltelefonnummer siehe Auftragsbestätigung). Der Kunde verpflichtet sich, bis zu 30 Minuten zuzuwarten. Diese Wartezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

Bezahlung
Barzahlung
Jedes Bar-Inkasso durch einen Guide erfolgt gegen Aushändigung einer Zahlungsbestätigung.

Banküberweisungen
Überweisungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt und für den Empfänger spesenfrei erfolgen.

Überweisungen aus dem Ausland
Überweisungen aus einem EU-Mitgliedstaat sind bei korrekter Angabe der IBAN spesenfrei.
Überweisungen von einem Nicht-EU-Land müssen für den Empfänger spesenfrei gestellt werden.

Auslandsschecks
Bei Bezahlung mittels Auslandsscheck werden Buchungsspesen von € 15,- in Rechnung gestellt.

Mahnspesen
Bei notwendiger schriftlicher Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von € 5,- verrechnet.

Copyright für Themenführungen
Alle unsere Themenführungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur von Mitgliedern der Tourist Guides Zöhrer OG durchgeführt werden.

Unterbrechung und Beendigung der Führung in unvollendetem Zustand
Die Tourist Guides sind befugt, einen Auftrag in unvollendetem Zustand zu beenden, wenn sich die Situation einstellt, dass der/die Guide(s) den Auftrag nicht nach Gebühr ausführen können. Unter diesen Situationen wird verstanden:

Vorsätzlich schlechtes Benehmen eines oder mehrerer TeilnehmerInnen oder unannehmbares Verhalten der Gruppe, in Kombination mit Alkohol und/oder Drogen, welches Belästigungen zur Folge hat, eine Gefahr für den/die Guide(s) oder die Örtlichkeit darstellt. Es erfolgt in einem solchen Fall keine Rückerstattung der Zahlung oder eine Verminderung des Honorars.

Ton- und Filmaufnahmen der Führungen sind nicht gestattet.

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